AGB

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Vermietung von

Unterkünften/Monteurzimmern

 

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Mietverträge zur Vermietung von Monteurzimmern und ähnlichen Unterkünften zwischen dem Vermieter und dem Mieter. Sie finden Anwendung auf Buchungen, die direkt zwischen Mieter und Vermieter vereinbart werden (z. B. per E‑Mail, Telefon oder persönlich) sowie auf Buchungen, die über Online-Plattformen wie Airbnb oder Booking.com abgewickelt werden. Mit der Buchung oder Mitteilung gegenüber dem Vermieter erkennt der Mieter diese AGB an.
(2) Abweichende Bedingungen des Mieters werden – selbst bei Kenntnis – nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, der Vermieter stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.

§ 2 Vertragsabschluss

(1) Die Buchung der Unterkunft durch den Mieter stellt ein bindendes Vertragsangebot dar. Der Mietvertrag kommt zustande, sobald der Vermieter dieses Angebot annimmt. Die Annahme erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Buchungsbestätigung in Textform (z. B. per E‑Mail oder über die Buchungsplattform). Bis zum Zugang der Bestätigung ist der Mieter an seine Buchung nicht gebunden.
(2) Eine mündliche Vereinbarung oder ein mündliches Mietvertrag gilt als schriftlich oder in Textform bestätigt, wenn der Vermieter die wesentlichen Punkte (Name, Anschrift, Zeitraum, Preis) in einer Bestätigung zusammenfasst. Für Buchungen über Online-Plattformen gelten zusätzlich die Vertragsbedingungen der jeweiligen Plattform, soweit diese nicht im Widerspruch zu diesen AGB stehen.

§ 3 Nutzung der Unterkunft und Überlassung an Dritte

(1) Die Unterkunft darf ausschließlich zu Wohnzwecken genutzt werden. Jede anderweitige Verwendung, insbesondere gewerbliche Nutzung (z. B. als Lager oder Werkstatt), ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, die Unterkunft sowie das Inventar schonend zu behandeln und weder zu beschädigen noch unzulässig zu verändern.
(2) Die Weiter- oder Untervermietung der Unterkunft an Dritte ist ausdrücklich untersagt. Die Unterkunft darf nur von den im Mietvertrag oder in der Buchung namentlich genannten Personen bewohnt werden. Eine Überbelegung, also die Aufnahme weiterer, nicht angemeldeter Personen, ist unzulässig. Verstößt der Mieter gegen diese Bestimmungen, kann der Vermieter den Mietvertrag fristlos kündigen und den Mieter zur Räumung verpflichten.

§ 4 Mietpreis, Zahlung, Kaution und Reinigungskosten

(1) Der vereinbarte Mietpreis ergibt sich aus den Angaben auf der Buchungsplattform oder aus einer gesonderten Vereinbarung zwischen den Parteien. Er umfasst die Kosten für die Unterkunft sowie die gesetzliche Mehrwertsteuer. Sofern nicht anders vereinbart, ist der Mietpreis spätestens bei Anreise zu bezahlen. Bei Direktbuchungen kann der Vermieter vorab eine Anzahlung oder vollständige Zahlung per Überweisung verlangen. Bei Zahlungsverzug kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen.
(2) Eine Kaution wird nicht erhoben. (Es wird keine Sicherheitsleistung verlangt.) Der Mietpreis gilt im Übrigen als Pauschalpreis. Endreinigungskosten sind im Mietpreis enthalten.
(3) Der Mieter hat die Unterkunft bei Abreise besenrein zu übergeben. Wird die Unterkunft in einem außergewöhnlich verschmutzten Zustand oder mit groben Verschmutzungen hinterlassen, behält sich der Vermieter das Recht vor, eine zusätzliche Reinigungspauschale in Höhe von 200 EUR zu erheben. Der Nachweis höherer Reinigungskosten bleibt dem Vermieter vorbehalten.

§ 5 Rauchverbot und Vertragsstrafe

(1) In der Unterkunft besteht absolutes Rauchverbot. Es ist verboten, Tabakwaren oder andere Raucherzeugnisse zu konsumieren. Insbesondere sind das Rauchen von Zigaretten, Zigarren, Pfeifen sowie die Nutzung von elektronischen Zigaretten, Vapes, E‑Shishas oder ähnlichen Geräten untersagt. Gegebenenfalls gekennzeichnete Raucherbereiche außerhalb der Unterkunft dürfen nur mit ausdrücklicher Genehmigung genutzt werden.
(2) Bei Zuwiderhandlung gegen das Rauchverbot wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 500 EUR fällig. Die Vertragsstrafe ist unverzüglich nach Zugang der Mahnung zu zahlen. Dem Vermieter bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten; etwaige Folgekosten (z. B. aufwendige Sonderreinigung oder Austausch verräucherter Einrichtungsgegenstände) kann der Vermieter zusätzlich geltend machen. Ein Rauchverstoß stellt eine grobe Pflichtverletzung dar und kann zur fristlosen Kündigung des Mietvertrages berechtigen.

§ 6 Haftung des Mieters

(1) Der Mieter ist verpflichtet, die Unterkunft und das überlassene Inventar sorgfältig zu behandeln. Für alle während der Mietdauer verursachten Schäden haftet der Mieter nach den gesetzlichen Vorschriften. Dies gilt für Schäden, die der Mieter selbst, seine Mitreisenden oder sonstige Besucher schuldhaft (vorsätzlich oder fahrlässig) verursacht haben.
(2) Der Mieter hat den Vermieter von allen Schadensersatzansprüchen freizustellen, die durch sein Verschulden oder das seiner Begleitpersonen entstehen. Der Vermieter kann nach seiner Wahl Ersatz entweder in Höhe der Reparaturkosten oder des Zeitwerts der beschädigten Sache verlangen. Für Instandsetzungsmaßnahmen ist der Vermieter vorher unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls aufzufordern, soweit eine unverzügliche Beseitigung nicht erforderlich ist.
(3) Der Mieter hat Schäden an der Unterkunft oder am Inventar unverzüglich dem Vermieter mitzuteilen und sich an einer Minderung des Schadens einzusetzen. Bei Verlust von Schlüsseln oder sonstigen Zugangsmedien kann der Vermieter dem Mieter die Kosten für deren Erneuerung bzw. den Austausch von Schließanlagen auferlegen.

§ 7 Haftung des Vermieters

(1) Der Vermieter haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für eigene vorsätzliche oder grob fahrlässige Pflichtverletzungen sowie für solche seiner Erfüllungsgehilfen.
(2) Eine weitergehende Haftung des Vermieters ist ausgeschlossen. Insbesondere haftet der Vermieter nicht für Schäden oder Verluste von Geld, Schmuck, elektronischen Geräten oder anderen persönlichen Gegenständen des Mieters oder seiner Gäste, es sei denn, der Vermieter hat diese Vorsatz oder grob fahrlässig verursacht. Der Mieter ist selbst für geeigneten Versicherungsschutz (z. B. Hausrat- oder Reiseversicherung) verantwortlich.
(3) Auch für Beschädigungen durch Dritte (z. B. Einbrecher) übernimmt der Vermieter keine Haftung. Der Mieter ist nicht berechtigt, Ansprüche gegen den Vermieter wegen der mangelfreien Beschaffenheit des Inventars geltend zu machen, soweit diese über die vereinbarte Beschaffenheit hinausgehen.

§ 8 Datenschutz

(1) Der Vermieter erhebt, verarbeitet und speichert personenbezogene Daten des Mieters nur im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (insbesondere DSGVO und BDSG). Die Datenverarbeitung dient ausschließlich der Erfüllung des Mietvertrags und damit verbundener Pflichten (z. B. Meldung an Meldebehörden nach den Bestimmungen des Bundesmeldegesetzes).
(2) Eine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte erfolgt nur, soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (z. B. an Melde- oder Finanzbehörden) oder der Mieter ausdrücklich eingewilligt hat. Der Vermieter wird die ihm übermittelten Daten vertraulich behandeln und nur solange speichern, wie es für die genannten Zwecke notwendig oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Dem Mieter stehen die nach der DSGVO eingeräumten Rechte (Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Datenübertragbarkeit, Widerspruch) zu.

§ 9 Außerordentliche Kündigung

(1) Beide Parteien sind berechtigt, den Mietvertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn eine Vertragspartei ihre vertraglichen Pflichten in schwerwiegender Weise verletzt. Dies gilt aufseiten des Mieters beispielsweise bei wiederholtem Lärm, widerrechtlicher Nutzung der Unterkunft (z. B. trotz Rauchverbots), erheblichen Sachbeschädigungen oder anderen groben Pflichtverletzungen.
(2) Kommt der Mieter mit der Zahlung fälliger Beträge in Verzug oder gefährdet er die Unterkunft durch sein Verhalten, berechtigt dies den Vermieter ebenfalls zur fristlosen Kündigung. Der Mieter kann bei Vorliegen eines wichtigen Grundes (z. B. erhebliche Mängel, unzumutbare Wohnbedingungen, Gefahr für Gesundheit) ebenfalls fristlos kündigen.
(3) Im Falle einer fristlosen Kündigung steht dem Vermieter – unbeschadet weiterer gesetzlicher Ansprüche – das Recht zu, den Schadensersatz gemäß § 536a BGB bzw. § 543 Abs. 5 BGB zu verlangen. Wurde der Mietvertrag vom Mieter gekündigt, kann der Vermieter von ihm eine angemessene Vergütung für die bereits bewirkte Nutzung verlangen (Nutzungsentschädigung nach § 546a BGB).

§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand

(1) Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Diese Wahl der Rechtsordnung gilt auch dann, wenn der Mieter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland hat. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts (CISG) finden keine Anwendung.
(2) Erfüllungsort für die Verpflichtungen aus dem Mietvertrag ist der Ort der vermieteten Unterkunft. Soweit der Mieter Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag der Sitz des Vermieters. Ist der Mieter Verbraucher, gilt die vorstehende Gerichtsstandvereinbarung nur insoweit, als sie nicht zu einer Verschlechterung seiner Lage führt; andernfalls gilt sein gesetzlicher Gerichtsstand. In jedem Fall ist der Vermieter berechtigt, den Mieter auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam, ungültig oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam, ungültig oder undurchführbar werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt diejenige zulässige Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Gleiches gilt für Regelungslücken.

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